Kosten für eine Psychotherapie


Wichtige Hinweise


Wie teuer ist eine Psychotherapie?
Werden die Kosten von der Versicherung übernommen?

Privat Versicherte:
Private Krankenversicherungen erstatten in der Regel ohne vorherige Beantragung bis zu fünf Probesitzungen, zu denen auch das Erstgespräch zählt. Für alle weiteren Sitzungen muss dann meist ein formaler Antrag zur Kostenübernahme der Psychotherapie gestellt werden.  Bei vorliegender Indikation werden die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel von den privaten Krankenversicherungen übernommen. Das dafür notwendige Antragsverfahren und der genaue Umfang der Kostenübernahme hängt hierbei jedoch von der Versicherung und Ihrem gewählten Tarif ab. Möglicherweise ist die Zahl der Sitzungen pro Kalenderjahr beschränkt oder die Kostenerstattung erfolgt nur bis zu einem bestimmten Steigerungssatz. Bei vorliegender Indikation werden die Kosten für eine Psychotherapie mindestens bis zum 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen von der Beihilfe übernommen. Bei der Rechnungslegung in meiner Praxis findet nach Honorarvereinbarung üblicherweise der 2,9-fache Satz Anwendung. Es ist daher evtl. mit einer Zuzahlung zu rechnen.
Ich empfehle Ihnen, sich bereits vor dem Erstgespräch bei Ihrer Krankenversicherung über die Kostenübernahme und möglicherweise anfallende Zuzahlungen zu informieren.

Die Beihilfe:
erstattet in der Regel ohne vorherige Beantragung bis zu fünf Probesitzungen, zu denen auch das Erstgespräch zählt (siehe Ablauf einer Psychotherapie). Für alle weiteren Sitzungen muss dann ein formaler Antrag zur Kostenübernahme der Psychotherapie gestellt werden. Bei vorliegender Indikation werden die Kosten für eine Psychotherapie mindestens bis zum 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen von der Beihilfe übernommen. Bei der Rechnungslegung in meiner Praxis findet nach Honorarvereinbarung üblicherweise der 2,9-fache Satz Anwendung. Es ist daher mit einer Zuzahlung zu rechnen. Ich empfehle Ihnen, sich bereits vor dem Erstgespräch bei der Beihilfestelle über die Kostenübernahme und mögliche Zuzahlungen zu informieren.

Selbstzahlende:
Wenn Sie die Therapiekosten selbst tragen möchten, gilt die aktuelle Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen als Honorargrundlage. Detaillierte Informationen über die Rechnungslegung in meiner Praxis finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Die Kosten für eine Psychotherapie lassen sich in der Regel steuerlich geltend machen. Befragen Sie hierzu auch Ihre/n SteuerberaterIn.

Auszüge aus der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP)

Die hier aufgeführten Leistungen fallen in der Regel an und werden in Rechnung gestellt. Grundsätzlich sind alle GOP-Leistungen, mit Ausnahme des Ausfallhonorars, durch die privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstattungsfähig, allerdings nicht immer bis zum 2,9-fachen Satz, der in meiner Praxis üblicherweise angewendet wird. Sie sollten daher evtl. mit einer Zuzahlung rechnen, auch als Versicherte/r der Beihilfe. Weitere GOP-Leistungen, wie telefonische Kontakte, Bescheinigungen oder konsiliarische Erörterung mit mitbehandelnden ÄrztInnen können nach Bedarf hinzukommen. 
Erstgespräch / Probatorische Sitzung  Einzelgespräch (50 Min.) Ziffer 870 GOP
2,9-facher Steigerungssatz * 126,77 €
Verhaltenstherapie Einzelgespräch (50 Min.) Ziffer 870 GOP
2,9-facher Steigerungssatz * 126,77 €
Erhebung der biografischen Anamnese einmalige Berechnung zu Beginn der Therapie Ziffer 860 GOP
2,9-facher Steigerungssatz * 155,51 €
Durchführung / Auswertung von Testverfahren Ziffer 857 GOP
1,8-facher Steigerungssatz 12,17 €
Einleitung oder Verlängerung der Psycho-  therapie, inkl. Bericht an den/die GutachterIn Ziffer 808 GOP
3,5-facher Steigerungssatz (entfällt für Selbstzahlende) 81,60 €
Ausfallhonorar bei nicht rechtzeitiger Terminabsage  Das Ausfallhonorar ist nicht erstattungsfähig 80,00 €
* Bei außergewöhnlichem Aufwand (z.B. durch Schwere der Symptomatik, aufwändige Vorbereitungen, Einsatz an Feiertagen, Wochenenden oder außerhalb der Praxis) kommt der 3,5-fache Satz zur Anwendung. 

Warum nicht für gesetzlich Versicherte?

Leider kann ich nicht über gesetzliche Krankenversicherung abrechnen. Das liegt nicht daran, dass ich das nicht wollte, sondern die Krankenkassen haben eine sogenannte Bedarfsplanung, d.h. dass der Bestand an Psychotherapeutischen Praxen im Jahr 1999 als den "Bedarf an Psychotherapie ausreichend abdeckend" definiert ist. Jeder, der seitdem noch als Psychotherapeut mit der gesetzlichen Kasse abrechnen möchte, muss von einem Vorbesitzer eine Praxis mit gesetzlicher Kassenzulassung kaufen.
Gesetzlich Versicherte sollen sich an die Termin-Servicestelle der KV Nordrhein wenden, Tel.-Nr.: 0211 5970 8990.
Dort erklärt man Ihnen, dass man versuchen wird, Ihnen einen ersten Termin innerhalb der nächsten 4 Wochen zu verschaffen.
Hier können Sie ein Informationsblatt zur Termin-Servicestelle Psychotherapie der KV Nordrhein dazu herunterladen. Weitere Informationen können Sie bei der Terminservicestelle (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein oder bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten.





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Hier finden Sie meinen Praxiseintrag und meine Bewertungen auf www.jameda.de.
Für gesetzliche Kassen zugelassene Psychotherapeuten finden Sie auf der
Suchseite der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein.
Zudem können Sie Informationen über freie Therapieplätze in Köln für gesetzlich Versicherte bei der „Zentralen Informationsstelle für Psychotherapie“ der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein erhalten.