Kostenerstattung


Wichtige Hinweise


Freie Therapieplätze in Köln

Wenn Sie bei einer privaten Krankenversicherung oder bei der Beihilfe versichert sind oder wenn Sie Selbstzahler sind, kann ich Ihnen zeitnah einen freien Therapieplatz anbieten.

Warum nicht für gesetzlich Versicherte?

Leider kann ich nicht über gesetzliche Krankenversicherung abrechnen. Das liegt nicht daran, dass ich das nicht wollte, sondern die Krankenkassen haben eine sogenannte Bedarfsplanung, d.h. dass der Bestand an Psychotherapeutischen Praxen im Jahr 1999 als den "Bedarf an Psychotherapie ausreichend abdeckend" definiert ist. Jeder, der seitdem noch als Psychotherapeut mit der gesetzlichen Kasse abrechnen möchte, muss von einem Vorbesitzer eine Praxis mit gesetzlicher Kassenzulassung kaufen.


Mögliche Ausnahme: Das »Kostenerstattungsverfahren«
- Wird neuerdings aber von den meisten Kassen abgelehnt -

Wenn Sie allerdings als Patient bei mindestens fünf psychotherapeutischen Praxen nicht angenommen worden sind, bzw. nur mit einer für Sie unzumutbaren Wartezeit, ist Ihre gesetzliche Kasse gehalten, die Behandlung bei mir im sogenannten Erstattungsverfahren bezahlen, da die Krankenkasse einen Versorgungsauftrag zu erfüllen hat.

Das heißt, Sie müssten bitte bei mindestens 5 (besser 10) für die gesetzliche Kasse zugelassenen Psychotherapeuten anrufen und aufschreiben, wen Sie angerufen haben und dass dort kein Therapieplatz in zumutbarer Zeit für Sie verfügbar war. Einen Link auf die Suchseite der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Auf der Suchseite der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein finden Sie alle Psychotherapeuten, die eine Zulassung zur gesetzlichen Krankenkasse haben. Zudem wird von den Kassen oft eine ärztliche Bescheinigung über die Dringlichkeit der Behandlung gefordert. Diese können Sie von Ihrem Hausarzt bekommen. Die Dringlichkeit sollte gut begründet sein. Wenn Sie das erledigt haben, können Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und ein Erstattungsverfahren beantragen.
Wenn Sie eine schriftliche Genehmigung Ihrer Krankenkasse für das Kostenerstattungsverfahren haben, kann ich Ihnen einen zeitnah Therapieplatz anbieten.

Hier können Sie ein Informationsblatt zum Erstattungsverfahren herunterladen. Sie bekommen darin die Informationen, was Sie dazu tun können, um von Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Psychotherapie im Erstattungsverfahren zu bekommen. Für evtl. weitere Fragen können Sie sich gerne an mich wenden.

Neue Regelungen seit dem 1.4.2017:

Gesetzlich Versicherte sollen sich an die Termin-Servicestelle der KV Nordrhein wenden, Tel.-Nr.: 0211 5970 8990.
Dort erklärt man Ihnen, dass man versuchen wird, Ihnen einen ersten Termin innerhalb der nächsten 4 Wochen zu verschaffen.
Hier können Sie ein Informationsblatt zur Termin-Servicestelle Psychotherapie der KV Nordrhein dazu herunterladen.

Das Kostenerstattungsverfahren wird seitdem von fast allen Krankenkassen abgelehnt.

Was Sie machen können, wenn Sie bei der Terminservicestelle keinen Platz bekommen, erläutert das neue Informationsblatt der Bundespsychotherapeutenkammer zur Kostenerstattung.

Auszug aus dem Infomationsblatt:
Psychisch kranke Menschen haben weiterhin einen Anspruch auf Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB. Mit dieser Klarstellung reagiert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) auf die erneute Weigerung vieler gesetzlicher Krankenkassen, eine psychotherapeutische Behandlung auch in Privatpraxen zu bezahlen, wenn es keine Behandlungsmöglichkeit bei einem zugelassenen Psychotherapeuten gibt.
Die Kassen lehnen diese Anträge ihrer Versicherten auf Kostenerstattung mit der Behauptung ab, dass durch die neue psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung, die am
1. April 2017 eingeführt wurden, jeder psychisch kranke Versicherte kurzfristig behandelt werden könne.
„Sprechstunde und Akutbehandlung sind grundsätzlich andere Leistungen als eine klassische Psychotherapie“, erläutert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz.
„Die Krankenkassen handeln eindeutig rechtswidrig, wenn sie den grundsätzlichen Anspruch des Versicherten auf eine ambulante Psychotherapie einschränken. Auch nach Einführung der Sprechstunde und Akutbehandlung besteht weiterhin ein Anspruch auf eine Richtlinienpsychotherapie. Kann die Kasse eine solche Behandlung durch einen zugelassenen Psychotherapeuten nicht sicherstellen, muss sie die Kosten für die Behandlung in einer Privatpraxis übernehmen.“

Hier können Sie als weitere Information den Faktencheck zur ambulanten Psychotherapie der DGVT und des DGVT Berufsverbandes herunterladen.


Was sonst noch interessant sein könnte

Hier finden Sie meinen Praxiseintrag und meine Bewertungen auf www.jameda.de.

Für gesetzliche Kassen zugelassene Psychotherapeuten finden Sie auf der
Suchseite der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein.

Zudem können Sie Informationen über freie Therapieplätze in Köln für gesetzlich Versicherte bei der „Zentralen Informationsstelle für Psychotherapie“ der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein erhalten.

Unter www.kvzentrale.com/thema/gkv können Sie ein kostenloses E-Book "Krankenkassen im Vergleich" mit Informationen zu dem Thema Krankenversicherung zum Download finden.

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